Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Notwendigkeit, historisch überholte Straftatbestände zu überprüfen und anzupassen, um die Akzeptanz und Wirksamkeit des Rechtsstaats zu stärken.“

Berlin, 23. November 2023 – Das Bundesministerium der Justiz hat heute ein umfassendes Eckpunktepapier zur Modernisierung des deutschen Strafgesetzbuchs vorgestellt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte, dass die Überarbeitung und Anpassung des Strafrechts an die heutige Zeit eine zentrale Aufgabe der Rechtspolitik sei. Ziel sei es, historisch überholte Straftatbestände zu identifizieren und diese entweder zu streichen oder anzupassen.

Das Eckpunktepapier folgt dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, das Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Modernisierung von veralteten Straftatbeständen und der Entlastung der Justiz.

Einige der vorgeschlagenen Anpassungen umfassen:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Einführung einer Meldepflicht und digitaler Meldestellen für Unfälle mit bloßen Sachschäden, als Alternative zur bestehenden Wartepflicht.
  • Mord und Totschlag (§§ 211 ff. StGB): Sprachliche Anpassungen der Strafvorschriften, um historische Bezüge zur NS-Zeit zu entfernen. Keine inhaltliche Änderung der Rechtslage.
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB): Umwandlung des Tatbestands der Beförderungserschleichung in einen Ordnungswidrigkeitentatbestand aufgrund des geringen Unrechtsgehalts.

Das gesamte Eckpunktepapier mit allen Vorschlägen zur Modernisierung.