Oberlandesgericht Oldenburg hebt Haftbefehl auf

Mein Mandant war zur Auslieferung nach Litauen in Haft genommen worden, weil dort noch eine Restfreiheitsstrafe zu vollstrecken war.

Rechtsanwalt Alexander Alte
Rechtsanwalt Alexander Alte

Auf meine Beschwerde hin, die die jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aufgriff, ist mir das Oberlandesgericht Oldenburg (und auch die Generalstaatsanwaltschaft gefolgt. Die litauischen Behörden müssen nämlich Auskunft darüber erteilen, wie die Haftbedingungen in Litauen beschaffen sind.

Daraus folgt, dass auch der Kampf gegen einen Ausliefemngshaftbefehl durchaus erfolgversprechend sein kann. Es gilt, präzise den Einzelfall zu prüfen und dessen Besonderheiten herauszuarbeiten. Das kann im Einzelfalle aufwendig sein, lohnt sich aber – wie in diesem Fall. Der Mandant ist frei.

Osnabrück, den 05.07.2021 /