Voll erwischt – die App für junge Straftäter

Neue Web-App informiert über das Jugendstrafrecht

Das Niedersächsische Justizministerium hat eine App veröffentlicht, in der drängende Fragen zum Jugendstrafverfahren beantwortet werden. Die App „Voll erwischt” ist per Handy abrufbar über diesen QR-Code:

Es handelt sich dabei um eine Web-App, die für mobile Anwendungen optimiert wurde. Sie kann über den mobilen Browser auch über die folgende Adresse abgerufen werden: voll-erwischt.app

voll-erwischt.app

Die App richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren. Sie soll es jungen Beschuldigten ermöglichen, sich schnell und unkompliziert über Fragen zu informieren, die man vielleicht nicht so gerne stellt: Wie läuft ein Ermittlungsverfahren? Wie eine Gerichtsverhandlung? Wann kann ich noch mit einer Bewährung rechnen? Ab wann bin ich vorbestraft und was bedeutet das?

Justizministerin Barbara Havliza: „Die App will Jugendliche und Heranwachsende möglichst niedrigschwellig erreichen. Sie ist ein informatives Zusatzangebot, das wir digital bereitstellen. Die App kann helfen und aufklären. Sie ersetzt jedoch nicht die wichtige Arbeit der anwaltlichen Verteidigung, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe. Die App soll vor allem Orientierung bieten in Situationen, in denen man als junger Mensch meistens überfordert ist.”

Neben vielen Tipps (Wie verhalte ich mich in einem Gerichtssaal?) gibt die App auch einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und deren Adressen. Die App entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers – formuliert in dem Ende 2019 neu gefassten § 70a JGG – die Verfahrensrechte von jungen Beschuldigten zu stärken, insbesondere durch Informationen. Denn es ist bei ihnen im besonderen Maße zu erwarten, dass sie sich ihrer Rechte im Strafverfahren nicht bewusst sind. Die App aus Niedersachsen ist deshalb neben gerichtlichen Merkblättern eine zusätzliche Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.

Zur Einordnung: Bei den niedersächsischen Amtsgerichten sind im Jahr 2020 insgesamt 15.510 Verfahren im Jugendstrafrecht eingegangen, davon 12.706 beim Jugendgericht und 2.804 beim Jugendschöffengericht. Insgesamt 18.349 Beschuldigte mussten sich im Jahr 2020 einem Verfahren am Amtsgericht stellen (14.846 vor dem Jugendrichter und 3.503 vor dem Jugendschöffengericht).

Quelle: Nds. Justizministerium